Gegen die Nichtzulassung der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde keine Beschwerde eingelegt. Das Urteil ist damit seit dem 19.02.2016 rechtskräftig. Damit gelten am Flughafen Dortmund aktuell wieder die bisherigen Betriebszeiten von 6.00 – 22.00 Uhr zuzüglich einer kontingentierten Verspätungsregelung für Landungen bis 23.00 Uhr.
Der Flughafen Dortmund hat jedoch bereits einen Antrag auf Durchführung eines ergänzenden Verfahrens erstellt. Darin hält der Flughafen Dortmund an dem bisherigen Antrag auf Betriebszeitenerweiterung unverändert fest.