Nach einem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Flugrouten-Festsetzungsverfahren. Diese Prüfung ist im Planfeststellungsverfahren vorzunehmen. Im Nahbereich gibt es gleichwohl Beschränkungen bei der Flugrouten-Festsetzung.
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