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Ein im Auftrag der ZRM erstelltes externes Rechtsgutachten kam zu dem entgegengesetzten Ergebnis, und zwar dass der Bau des Low-Cost-Carrier-Flugsteiges (G) nicht mit den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses vereinbar ist. Sie können das Gutachten in der rechten Spalte abrufen.
Nach einem von der Zukunft-Rhein-Main (ZRM) in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten ist der Bau des Low-Cost-Carrier-Flugsteiges (G), dessen Baugenehmigung aktuell von der Stadt Frankfurt geprüft wird, nicht mit den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses vereinbar und deshalb unzulässig. Das Gutachten können Sie nachfolgend abrufen (Verweis auf ZRM.de, PDF-Datei, 1,9 MB)