Mit Beschlüssen vom 12.12.2017 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Trennung von Planfeststellungsverfahren und Festlegung der Flugverfahren verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
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Lesen Sie hier die Pressemitteilung über die Ergebnisse der 243. der Fluglärmkommission am 13.12.2017. Alle Beratungsunterlagen finden Sie in der Kategorie Sitzungen (linke Spalte).
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Nach einem von der Zukunft-Rhein-Main (ZRM) in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten ist der Bau des Low-Cost-Carrier-Flugsteiges (G), dessen Baugenehmigung aktuell von der Stadt Frankfurt geprüft wird, nicht mit den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses vereinbar und deshalb unzulässig. Das Gutachten können Sie nachfolgend abrufen (Verweis auf ZRM.de, PDF-Datei, 1,9 MB)
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Lesen Sie hier die Pressemitteilung der FLK Frankfurt zur Vereinbarung einer Lärmobergrenze (PDF-Datei, 35 KB)
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"Wegen 7,47 Euro auf Venedig verzichten?" Lesen Sie nachfolgend den pointierten Artikel der Zeit zum Gutachten der Luftverkehrswirtschaft zu den vermeintlich positiven Wirkungen der Abschaffung der Luftverkehrsteuer (Verweis auf Zeit.de)
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Lesen Sie hier die Pressemitteilung von ADF und BVF mit den Forderungen an die zukünftigen Koalitionspartner im Bund. (PDF-Datei, 130 KB)
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Lesen Sie hier die Pressemitteilung über die Ergebnisse der 242. der Fluglärmkommission am 27.9.2017. Alle Beratungsunterlagen finden Sie in der Kategorie Sitzungen (linke Spalte).
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Da fast alle gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm Bundesgesetze sind, haben wir die größeren Parteien bzw. deren Fraktionen im Deutschen Bundestag befragt, was die Fluglärmbetroffenen im Hinblick auf die dringend erforderliche Verbesserung des Fluglärmschutzes von Ihnen zu erwarten haben. Die Antworten können Sie hier nachlesen (PDF-Datei, 101 KB)
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Wie das Öko-Institut mitteilt, begründete die Berliner FDP als (Mit)Initiatorin des Volksentscheides zum Weiterbetrieb von Tegel die Offenhaltung des Flughafens mit einem Gutachten des Öko-Instituts aus dem Jahr 2006. Darin solle das Öko-Institut (aus Sicht der FDP wohl überschaubare) Kosten von 108 Mio. Euro für Schallschutzfenster ermittelt haben. Diese Behauptung ist falsch. Die FDP musste eine entsprechende Unterlassungserklärung unterzeichnen. Genaue Kosten sind nicht klar, dürften nach den Ausführungen des Öko-Instituts aber weitaus höher liegen. Ursache sind anstehende Gesetzesänderungen und vermeintlich freiwillige zusätzliche Mehrausgaben (z. B. in Frankfurt in dreistelliger Millionenhöhe) an den einzelnen Standorten. (Verweis auf oeko.de)
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Mit Urteil vom 12.9.2017 entschied der VGH Kassel, dass der Planfeststellungsbeschluss ausreichende Schutzvorkehrungen gegen die von Wirbelschleppen landender Flugzeuge verursachten Gefahren anordnet. Das Vorsorgegebiet für Dachklammerungen sei ausreichend. Es bestünden keine Ansprüche auf weitergehende Betriebsbeschränkungen für Landungen bestimmter schwerer Flugzeugtypen auf der Landebahn Nordwest. (Verweis auf PM des VGH Kassel)
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