Im Vergleich zu Messungen, die den Fluglärm immer nur im Umfeld der jeweiligen Messstelle erfassen, ermöglichen Berechnungen eine flächenhafte Darstellung der Belastung.
Es gibt verschiedene Methoden, Fluglärm zu berechnen. Die Fluglärmkommission Frankfurt stützt ihre Beurteilung maßgeblich auf die Berechnungen mit den vom Forum Flughafen und Region entwickelten Frankfurter Fluglärmindizes. Diese Indizes berücksichtigen die gesamte An- und Abflugsituation auf der Grundlage der sechs verkehrsreichsten Monate (d. h. beide Betriebsrichtungen) und basieren auf Dosis-Wirkungsbeziehungen, die im Rahmen von Studien im Rhein-Main-Gebiet ermittelt wurden (vgl. rechte Spalte RDF-Belästigungsstudie).
Weitere Systeme sind u. a.:
Das Planungstool NIROS der DFS Wichtigster Nachteil ist, dass jeweils nur eine Flugroute mit alternativen Verläufen dieser Flugroute verglichen wird. Nicht berücksichtigt werden dabei der Fluglärm, der von anderen Flugrouten in der Nähe ausgeht sowie der Fluglärm, der bei der entgegengesetzten Betriebsrichtung entsteht. Darüber hinaus kann NIROS bisher nur Abflugrouten und keine Anflugrouten miteinander vergleichen.
Die AzB 2008 (Anleitung zur Berechnung von Fluglärm 2008, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 195a vom 23. Dezember 2008) enthält die Regeln für die Berechnung des Lärmschutzbereichs nach Fluglärmschutzgesetz. Der Lärmschutzbereich wiederum ist maßgeblich für die Bemessung von passivem Schallschutz (z. B. Schallschutzfenstern) und die Festsetzung von Bauverboten.
Darüber hinaus wird die AzB 2008 auch zur Berechnung der vergangenen, aktuellen und prognostizierten Fluglärmbelastung genutzt (sog. Fluglärmkonturenkarten). Die Berechnungen unterscheiden sich vor allem im Hinblick auf die zu Grunde gelegten Flugbewegungen auf den einzelnen Routen sowie die eingesetzten Flugzeugtypen (Datenerfassungssystem, kurz DES). Bei einer nachträglichen Berechnung wird meist auf das REAL-DES zurückgegriffen, also die tatsächlich stattgefundenen Flugbewegungen, bei Prognosen zur Lärmentwicklung auf das Planungs-DES aus dem Planfeststellungsbeschluss. Berechnungen werden u. a. von der Fraport AG als Berichtspflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde (HMWEVL) oder dem Umwelt- und Nachbarschaftshaus erstellt. Der DFLD hat im Auftrag der ZRM darüber hinaus ein System zur nachträglichen Berechnung des Fluglärms mit der AzB 2008 auf der Grundlage realer Flugspuren entwickelt, genannt "Kommunales Fluglärm-Monitoring", und Fluglärmkonturenkarten für die Jahre 2008 und 2012 berechnet (alles siehe rechte Spalte).
Das Umweltbundesamt (UBA) hat für den Flughafen Berlin Schönefeld eine ausführliche "Lärmfachliche Beurteilung" herausgegeben
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