Was haben wir in den letzten Jahren gemeinsam erreicht?
Einführung eines angehobenen Anfluggleitwinkels auf 3,2 Grad auf der Landebahn Nordwest
Anhebung der Gegenanflüge und Eindrehbereiche
lärmärmere Variante der Südumfliegung als im Planfeststellungsverfahren vorgesehen
Verringerung der Streuung bei der Südumfliegung durch deutlich höhere Abdrehhöhen als im übrigen Bundesgebiet
keine Änderung des § 29b LuftVG als Grundlage für das Nachtflugverbot zu Lasten der Fluglärmbetroffenen (Absicht steht im Bundes-Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2009)
Nachtflugverbot in der Mediationsnacht
großzügigerer Lärmschutzbereich mit strengeren Grenzwerten (Fluglärmschutzgesetz war nicht eindeutig, welcher Grenzwert gilt)
zeitlich vorgezogener passiver Schallschutz
Regionalfonds mit nachhaltiger Förderung auch der Kommunen
Leselernförderung (TSZ 1 und 2) und Schalldämmung von Grundschulen (TSZ 2)
zuverlässige Betriebsrichtungsprognose im Internet
umfangreiches Flugbewegungsmonitoring im Internet
flachere Starts durch Lufthansa erst nach Überprüfung durch ein Monitoring
Etablierung einer Fluglärmbeurteilung anhand des Gesamtfluglärms (d. h. bezogen auf beide Betriebsrichtungen)
Paketidee bei der Maßnahmenetablierung
erstmalig kommunal einstimmige Beschlüsse: 1. Maßnahmenpaket, Positionierung "Die Region und der Flughafen" vom 18.10.2011, Ein Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen vom 22.2.2012
bundesweit weiteste Spreizung der Lärmentgelte
unabhängige Geschäftsführung der Fluglärmkommission Frankfurt
Der Vorstand der Fluglärmkommission zieht Bilanz über die Arbeit der letzten 10 Jahre und legt hierfür einen Statusbericht vor, der aufzeigt, wie weit man bei der Umsetzung von selbst initiierten Maßnahmen bisher gekommen ist und zugleich erkennen lässt, an welchen Stellen der Bund, das Land oder die Unternehmen der Luftverkehrswirtschaft bislang mehr Schutz vor Fluglärm verweigern.
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